Betreuungsrecht

Forensische Begutachtungen

Betreuungsrecht

Erfassung betreuungsgerichtlicher Sachverständigengutachten

Im Auftrag von Amtsgerichten erfassen wir betreuungsgerichtliche Sachverständigengutachten u. a. zur Klärung der Frage, ob bestimmte Personen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung „handlungsunfähig“ sind und aus diesem Grund spezifische Lebensbereiche nicht mehr regeln können.

Als Sachverständige untersuchen wir die Einschränkungen der/des Betroffenen und ermitteln dadurch die Aufgabenkreise (z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheit, Vertretung vor Ämtern und Behörden), die eine Betreuung erforderlich machen.

Es werden Empfehlungen ausgesprochen, inwieweit die Bestellung oder Verlängerung eines rechtlichen Betreuers erforderlich ist und in welchem Umfang und Dauer die Betreuung stattfinden soll. Auch wird im Rahmen der Begutachtung geklärt, ob ggf. alternative Maßnahmen, z.B. eine Vorsorgevollmacht, sinnvoll sein könnten. Darüber hinaus kann überprüft werden, inwieweit nach dem Psychiatrischen Krankengesetz (PsychKG) eine geschlossene/geschützte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder Wohneinrichtung notwendig ist oder verlängert werden sollte.

Dabei ist eines unserer Hauptanliegen die präzise Einhaltung der Qualitätsanforderungen von Sachverständigengutachten im Betreuungsrecht.